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Fragen und Antworten zur DSGVO

Häufig gestellte Fragen über das neue Datenschutzgesetz  Fragen und Antworten zur DSGVO Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt europaweit seit dem 25. Mai 2018 und ist nicht mal ein Jahr alt. Aber sobald die fünf Buchstaben einmal gefallen sind, reißen so manche ihre Augen weit auf und lenken schnell von dem komplexen Thema ab. Hand aufs […]

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Häufig gestellte Fragen über das neue Datenschutzgesetz 

Fragen und Antworten zur DSGVO

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt europaweit seit dem 25. Mai 2018 und ist nicht mal ein Jahr alt. Aber sobald die fünf Buchstaben einmal gefallen sind, reißen so manche ihre Augen weit auf und lenken schnell von dem komplexen Thema ab. Hand aufs Herz: es ist nicht das Einfachste und sorgt für große Verwirrung in der Marketingbranche. Ob Unternehmen, Verein oder Behörde, es betrifft die meisten von uns, weshalb wir hier die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt haben um die Basics der DSGVO näher zu erläutern.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieses Blogs ausschließlich dem Informationszweck dient und nicht als rechtliche Grundlage für professionelle Beratung gedacht ist. Daher können wir nur empfehlen dieses Thema mit einem Datenschutzbeauftragten oder einem Anwalt im Detail zu besprechen.

Wer ist von der DSGVO betroffen?

Sie sind außerhalb der EU tätig? Leider heißt das noch lange nicht, dass Sie der DSGVO so leicht entwischen können. Selbst wenn Ihr Firmen-, Vereins- oder Behördensitz in den USA ist, Sie aber personenbezogene Daten in jeglicher Form verwenden, durchleiten oder verarbeiten – und damit sind speziell europäische Verbraucherdaten aller Art gemeint – dann müssen diese Daten zwingend rechtlich nach dem DSGVO gehandhabt werden. Zu diesen Verbraucherdaten gehören Namen, Adressen und IP-Addressen, Geschlechter, Kleidergrößen, Social Media Posts, oder ähnliches mit Herkunft aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, etc. aber sogar auch Großbritannien – korrekt, selbst die Briten stehen unter dem Schutz der EU-DSGVO, obwohl der Brexit schon bald an die Tür klopft.

Wie bin ich davon betroffen?

  1. Unternehmen: Wenn Ihr Unternehmen Verwendung von Verbrauchern der EU macht, dann müssen diese Daten unter folgenden Bedingungen gewonnen werden:
    1. Einwilligung: Der betroffene Verbraucher hat grundsätzlich und eindeutig zur Verarbeitung seiner/ ihrer Daten zugestimmt
    2. Vertrag: Der Betroffene hat einer vertraglichen Vereinbarung zugestimmt, welche auf personenbezogenen Daten basiert
    3. Berechtigtes Interesse: Die Verarbeitung personenbezogener Daten einer Person ist für das Unternehmen zwingend erforderlich, beispielsweise zur Verhinderung von Betrug oder wegen strafrechtlicher Ermittlungen.
    4. Gesetzliche Verpflichtung und öffentliches Interesse: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist erforderlich, um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen oder eine bestimmte Aufgabe im öffentlichen Interesse nachzukommen.

Werbetreibende & Publishers: Werber bzw. Partnerprogrammbetreiber, Affiliate-Netzwerke und Publisher sind alle von der DSGVO betroffen, da alle personenbezogenen Daten selbst, durch Dritte oder im Namen anderer verwenden. Da die DSGVO Bürgern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten gibt, ist dessen Nutzen von Onlinevermarktern um einiges reduziert. Demnach müssen Marketingabteilungen strengeren Regeln unterlegen, wenn es ums Tracken und Werben im Internet geht. Ob Display, Search oder Affiliate Marketing, Onlinewerber werden gezwungen transparent zu agieren um den Verbrauchern genauste Auskunft über dessen Datennutzung zu geben.

  1. Verbraucher: Konsumenten müssen nicht wirklich etwas an ihrem Verhalten ändern, aber sie gewinnen ein großes Stück an Kontrolle über ihre Daten zurück. Die DSGVO ermöglicht Konsumenten folgendes (DSGVO, Kapitel 3):
    1. Auskunftsrecht: Die betroffene Person hat das Recht zu erfahren welche ihrer/ seiner Daten vom Datenverwender gespeichert sind und wie diese verarbeitet werden
    2. Recht auf Berichtigung: Die betroffene Person hat das Recht dessen/ ihrer personenbezogenen Daten zu korrigieren, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind
    3. Recht auf Löschung/ Vergessenheit: Die betroffene Person hat das Recht jegliche Daten, die ihm Zusammenhang mit dem Datenverwender stehen, ohne Grund löschen zu lassen.
    4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Die betroffene Person hat das Recht, die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten sperren oder unterdrücken zu lassen.
    5. Recht auf Datenübertragbarkeit: Die betroffene Person hat das Recht, ihre bereitgestellten personenbezogenen Daten als maschinenlesbaren Auszug zu erhalten, um diese zu eigenen Zwecken zu speichern und wiederzuverwenden.
    6. Widerspruchrecht: Unter bestimmten Umständen können Personen gegen die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen. Zu Gründen dessen gehört die Nutzung von sogenannten Daten für Profiling und Direktwerbung, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder zur Erfüllung von Diensten der Informationsgesellschaft
    7. Recht auf automatisierte Entscheidungsfindung und Profilierung – Die betroffene Person hat das Recht, automatisierte Verarbeitung, einschließlich Profiling abzulehnen, wenn diese ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

Wie stellt man sicher, dass man konform handelt?

Wenn es zur Verarbeitung von Verbraucherdaten kommt, stellen Sie sicher, dass Sie nach Artikel 5 der DSGVO handeln, welcher die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten wie folgt festlegt:

  • Rechtmäßig, treu und transparent
  • Nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben
  • Angemessen, relevant und auf das Notwendige beschränkt
  • Sachlich richtig und auf dem neuesten Stand gehalten
  • Wird nur für die absolute Zeit des Zweckes gehalten und nicht länger
  • Verarbeitet in einer Weise, die eine angemessene Sicherheit der persönlichen Daten gewährleistet

Was sind personenbezogene Daten?

Jegliche Informationen oder Daten, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren. Dazu gehören folgende:

  • Name, e-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer
  • Personenbezogene Informationen (ethnische oder nationale Herkunft, Rasse, Geschlecht, sexuelle Veranlagung)
  • Bankdaten
  • Medizinische Daten
  • Computer IP Adresse, Cookie IDs

Hat dies Ihr Interesse geweckt? Mehr Einblicke und Hilfestellung zu allen Dingen der DSGVO geben wir auf unserem Rakuten Advertising Blog – bleiben Sie am Ball und folgen unseren Einträgen im Rakuten Advertising blog.

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